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Betretungsverbot für Höhlen der Schwäbischen Alb im Winter
Der Landkreis Sigmaringen bittet um besondere Rücksicht auf Fledermäuse.
Das gilt in den Wintermonaten für Höhlen der Schwäbischen Alb.
Die untere Naturschutzbehörde nennt einen festen Zeitraum für das Betreten.
Höhlen dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht betreten werden.
Das gilt vom 1. Oktober bis zum 31. März.
Der Landkreis nennt Höhlen als besondere Naturphänomene in der Region.
Der Landkreis nennt Höhlen außerdem als wissenschaftliches Archiv der Vergangenheit.
Diese Einordnung macht der Landkreis aus Sicht des Denkmalschutzes.
Der Landkreis sagt auch, dass Höhlen wichtige Lebensräume für Flora und Fauna sind.
In der kalten Jahreszeit nutzen Fledermäuse Höhlen für den Winterschlaf.
Der Landkreis sagt, dass eine Störung die Tiere wecken kann.
Nach Angaben des Landkreises verbrennen Fledermäuse dadurch Fettreserven.
Der Landkreis nennt diese Fettreserven als wichtig bis zum Frühjahr.
Wenn die Energiereserven nicht reichen, können Fledermäuse erschöpfen.
Der Landkreis schreibt, dass Fledermäuse daran nach Angaben auch sterben können.
Der Landkreis verweist auf die Roten Listen heimischer Fledermäuse.
Er sagt, dass viele Fledermausarten dort bereits fast vollständig gelistet sind.
Der Landkreis will damit Bestände schützen und weiter schwächen vermeiden.
Er weist deshalb auf das gesetzliche Betretungsverbot hin.
Bei Verstößen können nach dem Landkreis je nach Einzelfall Bußgelder drohen.
Der Landkreis nennt weitere Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde.
Die untere Naturschutzbehörde gehört zum Landkreis Sigmaringen.
Die Telefonnummer lautet 07571 102-2313.
Der Landkreis nennt auch das Naturschutzzentrum Obere Donau als Ansprechpartner.
Die Telefonnummer lautet 07466 9280-0.
Der Landkreis nennt außerdem eine E-Mail-Adresse für Anfragen.
Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].