Mistelschnitt in Balingen: praktische Tipps für den Erhalt befallener Obstbäume
Kreisobstfachberater Achim Beck und erfahrene Baum- und Fachwarte zeigen am Samstag, 21. November 2026, bei einer praktischen Informationsveranstaltung geeignete Schnittmaßnahmen gegen Misteln. Beginn ist um 10:30 Uhr; eine Endzeit wird nicht genannt. Treffpunkt ist der Spielplatz an der Isinger Straße im Gewerbegebiet Steinebühl in Balingen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des vom Umweltministerium Baden-Württemberg unterstützten Pilotprojekts „Mistelschnitt auf Privatgrundstücken“ statt. Das Projekt des Schwäbischen Streuobstparadieses begann im November 2025 und wird nun fortgesetzt. Die Informationsveranstaltung gibt Tipps zur Eindämmung des Mistelbefalls und dazu, wie befallene Obstbäume langfristig erhalten werden können.
Warum ein fachgerechter Schnitt wichtig ist
Die Laubholzmistel entzieht ihrem Wirtsbaum Wasser und Nährstoffe. Besonders stark befallene Obstbäume werden dadurch geschwächt und können langfristig absterben. Die Mistel verbreitet sich vor allem über Vögel: Sie fressen die Beeren und streifen die klebrigen Samen an anderen Ästen ab, wo sich neue Pflanzen ansiedeln können.
Ein bloßes Abschneiden der grünen Mistelkugeln reicht in der Regel nicht aus. Die Saugorgane der Mistel bleiben dabei im Holz und können einen erneuten Austrieb ermöglichen. Für eine nachhaltige Entfernung muss bis ins mistelfreie Holz zurückgeschnitten werden. Je nach Befall kann das einen Schnitt etwa 20 bis 50 Zentimeter unterhalb der Mistel erfordern.
Dünne und stark befallene Äste sollten, sofern es sich nicht um Stamm oder Leitäste handelt, möglichst durch einen fachgerechten Ableitungsschnitt auf einen geeigneten Seitentrieb zurückgenommen werden. Bei Befall an Stamm oder Leitästen sollten zumindest die Mistelzweige einschließlich der Samen entfernt werden. Regelmäßige Kontrollen in den Folgejahren helfen, neuen Austrieb frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Die Laubholzmistel darf grundsätzlich entfernt werden. Um brütende Vögel zu schützen, empfiehlt sich der Schnitt insbesondere zwischen September und März. Wer Misteln gewerblich verkaufen möchte, etwa auf Weihnachtsmärkten, sollte sich vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde über gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen informieren.
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