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Pflichtumtausch alter Führerscheine im Zollernalbkreis: Fristen für EU-Karten

Das Ordnungsamt des Zollernalbkreises erinnert an Pflichtumtausch.

Das Ordnungsamt erinnert an ältere Führerscheine.

Im Blick stehen derzeit EU-Kartenführerscheine aus den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004.

Diese Führerscheine verlieren am 19. Januar 2027 ihre Gültigkeit.

Wer noch einen Führerschein von 1999 bis 2001 nutzt, hat den Stichtag verpasst.

Der Stichtag für Führerscheine von 1999 bis 2001 war am 19. Januar 2026.

Der Zollernalbkreis empfiehlt, den Umtausch sofort zu starten.

Nach dem Umtausch gelten die neuen Dokumente jeweils 15 Jahre.

Umtausch online oder in Papierform

Der Antrag auf Umtausch kann online beim Zollernalbkreis gestellt werden.

Die Antragseite liegt auf der Website unter www.zollernalbkreis.de.

Der Antrag wird in der Rubrik Fahrerlaubnisse angeboten.

Das Ordnungsamt nennt den Online-Service als bewährt.

Der Online-Service stößt laut Ordnungsamt auf hohe Resonanz.

Für den Online-Umtausch braucht man keinen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion.

Für den Online-Umtausch benötigt der Antragsteller einen Scan des Personalausweises.

Der Antragsteller benötigt auch einen Scan des bisherigen Führerscheins.

Der Antragsteller benötigt zudem ein aktuelles biometrisches Lichtbild in digitaler Form.

Alternativ können Antragsteller einen Antrag in Papierform stellen.

Die Unterlagen können per Post an das Landratsamt Zollernalbkreis geschickt werden.

Die Unterlagen gehen an die Führerscheinstelle.

Alternativ können Antragsteller Unterlagen direkt in den Hausbriefkasten der Behörde einwerfen.

Auch bei einem Papier-Antrag müssen Antragsteller ein aktuelles biometrisches Foto beifügen.

Gebühr und Bezahlung

Die Gebühr für den Führerschein-Umtausch beträgt 26,50 Euro.

Beim Online-Antrag zahlen Antragsteller direkt bei der Antragstellung.

Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder PayPal.

Beim Papier-Antrag erhalten Antragsteller einen Gebührenbescheid per Post.

Der Gebührenbescheid kommt nach Bearbeitung des Antrags in der Führerscheinstelle.

Frühzeitig beantragen

Die Führerscheinstelle empfiehlt, den Antrag möglichst früh im Januar zu stellen.

Die Behörde nennt neben der Bearbeitungszeit auch eine Lieferzeit der Bundesdruckerei.

Die Lieferzeit soll rund fünf Wochen betragen.

Wer zu lange wartet, kann zeitweise ohne gültiges Dokument unterwegs sein.

Die Führerscheinstelle nennt weitere Informationen auf ihrer offiziellen Webseite.

Dort stehen auch der Ablauf und die benötigten Unterlagen.

Außerdem gibt es den direkten Link zum Online-Portal.

Biometrisches Lichtbild: geltende Vorgaben

Die Führerscheinstelle betont, dass das Foto biometrisch sein muss.

Ein einfaches Porträt reicht laut Behörde nicht aus.

Ein Schnappschuss reicht laut Behörde ebenfalls nicht aus.

Das Foto braucht eine Frontalaufnahme des Gesichts.

Der Blick muss neutral sein und direkt zur Kamera gehen.

Der Mund muss geschlossen sein.

Der Gesichtsausdruck muss neutral sein.

Die Augen müssen geöffnet sein.

Die Augen müssen klar erkennbar sein.

Reflexionen in Brillengläsern sind nicht zulässig.

Sonnenbrillen sind nicht zulässig.

Haare im Gesicht sind nicht zulässig.

Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein.

Der Hintergrund muss einfarbig und hell sein.

Der Hintergrund darf keine Muster zeigen.

Eine Kopfbedeckung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Ausnahmen gelten nur aus religiösen Gründen.

Auch bei einer Kopfbedeckung muss das Gesicht frei bleiben.

Das Gesicht muss von der Kinnspitze bis zur Stirn vollständig frei sein.