BarrierefreiheitEinfache Sprache
Schwarzwald Kurier Logo
LandkreiseVeranstaltungen

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • KI-Hilfsmittel
  • Transparenzbericht
  • Unsere Quellen
  • Über uns
  • Styleguide

Verlag & Partner

  • Hessen App GmbH
  • dashdesign;
  • Die Stadt App
  • Die Mittelhessen-App
  • Herold News

Service

  • Kontakt
  • Problem melden
  • Werbung schalten
  • PUR-Abo & Kündigung

© 2026 Hessen App GmbH

Sprache wählen

Pflichtumtausch alter Führerscheine im Zollernalbkreis: Fristen für EU-Karten

Ordnungsamt informiert über Antrag online oder per Papier – neue Führerscheine sind 15 Jahre gültig

Von Redaktion LK Zollernalbkreisvor 5 Tagen

Das Ordnungsamt des Zollernalbkreises erinnert an den schrittweisen Pflichtumtausch älterer Führerscheine. Im Blick stehen derzeit die EU-Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004. Diese Dokumente verlieren am 19. Januar 2027 ihre Gültigkeit. Wer noch mit einem Führerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 unterwegs ist, hat den Stichtag vom 19. Januar 2026 bereits verpasst und sollte umgehend handeln.

Nach dem Umtausch sind die neuen Dokumente jeweils wieder 15 Jahre lang gültig.

Umtausch online oder in Papierform möglich

Der Antrag auf Umtausch kann online über die Website des Zollernalbkreises unter www.zollernalbkreis.de in der Rubrik Fahrerlaubnisse gestellt werden. Nach Angaben des Ordnungsamts hat sich der Anfang des Jahres gestartete Online-Service bewährt und stößt auf eine hohe Resonanz.

Für den Online-Umtausch ist kein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion erforderlich. Benötigt werden ein Scan des Personalausweises, ein Scan des bisherigen Führerscheins sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in digitaler Form.

Alternativ ist weiterhin auch ein Antrag in Papierform möglich. Die Unterlagen können per Post an das Landratsamt Zollernalbkreis beziehungsweise die Führerscheinstelle geschickt oder direkt in den Hausbriefkasten der Behörde eingeworfen werden. Auch in diesem Fall muss ein aktuelles biometrisches Foto beigefügt werden.

Gebühr und Bezahlung

Die Gebühr für den Führerschein-Umtausch beträgt einheitlich 26,50 Euro. Beim Online-Antrag wird sie direkt bei der Antragstellung digital per Kreditkarte oder PayPal bezahlt. Beim Papier-Antrag erhalten Antragsteller postalisch einen Gebührenbescheid, sobald der Antrag in der Führerscheinstelle bearbeitet wird.

Frühzeitig beantragen

Die Führerscheinstelle empfiehlt, den Antrag möglichst früh vor dem Stichtag im Januar zu stellen. Neben der behördlichen Bearbeitungszeit muss nach Angaben der Behörde mit einer Lieferzeit der Bundesdruckerei von rund fünf Wochen gerechnet werden. Wer zu lange wartet, riskiert, zeitweise ohne gültiges Dokument unterwegs zu sein.

Alle Informationen zum Ablauf, zu den benötigten Unterlagen und der direkte Link zum Online-Portal sind auf der offiziellen Webseite der Führerscheinstelle zu finden.

Biometrisches Lichtbild: Diese Vorgaben gelten

Die Führerscheinstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass das Foto zwingend biometrisch sein muss. Ein einfaches Porträt oder ein Schnappschuss reichen nicht aus.

  • Frontalaufnahme und neutraler Blick: Das Gesicht muss direkt in die Kamera gerichtet sein, der Mund geschlossen und der Gesichtsausdruck neutral.
  • Freie Augen: Die Augen müssen geöffnet und klar erkennbar sein. Reflexionen in Brillengläsern, Sonnenbrillen und Haare im Gesicht sind nicht zulässig.
  • Ausleuchtung und Hintergrund: Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein, der Hintergrund einfarbig, hell und ohne Muster.
  • Keine Kopfbedeckung: Ausnahmen sind nur aus religiösen Gründen zulässig. Auch dann muss das Gesicht von der Kinnspitze bis zur Stirn vollständig frei sein.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

WhatsAppFacebookXE-Mail

Artikel anhören

Ihr Browser unterstützt die Audiowiedergabe nicht.