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Fahrradfahrer mit über 2 Promille gestoppt

Obrigheim: Polizei leitet Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein und warnt vor Risiken im Straßenverkehr

Von Redaktion25.11.25, 07:42

In den frühen Morgenstunden des 25. November 2025 kontrollierte die Polizei in Obrigheim einen 28-jährigen Fahrradfahrer auf der Wormser Straße. Der Vorfall ereignete sich gegen 03:40 Uhr und führte zu einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Kontrolle zeigt Alkohol- und Drogenkonsum

Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch beim Fahrradfahrer. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Darüber hinaus gab der Mann an, Cannabis konsumiert zu haben.

Kurz erklärtPromille

Promille ist eine Maßeinheit, die angibt, wie viele Tausendstel einer Substanz in einer anderen enthalten sind. Beim Atemalkoholtest gibt der Promillewert den Alkoholgehalt im Blut an.

Weitere Maßnahmen durch die Polizei

Im Anschluss an die Kontrolle wurde eine Blutprobe entnommen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist maßgeblich für das folgende Strafverfahren gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB), das sich mit Trunkenheit im Verkehr befasst.

Kurz erklärt§ 316 StGB

Dieser Paragraf des Strafgesetzbuches regelt die Strafen für Personen, die im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen, obwohl sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu führen.

Rechtliche Einordnung und Auswirkungen

Der Vorfall unterstreicht die Konsequenzen, die Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr nach sich ziehen können – auch für Fahrradfahrer. Eine Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille wird im Regelfall als Straftat gewertet, häufig mit empfindlichen Strafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße weist erneut auf die Gefahren von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr hin und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsvoll unterwegs zu sein.

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