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Softair-Pistole am Grenzübergang entdeckt

Bundespolizei stoppt 26-jährigen Franzosen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Von Redaktion20.11.25, 09:47

Am 19. November 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 26-jährigen französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Altenheim. Die Kontrolle fand im Rahmen routinemäßiger Grenzüberwachungen zwischen Frankreich und Deutschland statt.

Softair-Pistole bei Kontrolle aufgefunden

Während der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten im Handschuhfach eine in ein T-Shirt gewickelte Softair-Pistole. Das Objekt wurde sichergestellt.

Kurz erklärtSoftair-Pistole

Eine Softair-Pistole ist eine Luftdruckwaffe, die Kunststoffkugeln verschießt. Sie fällt in vielen Fällen unter das deutsche Waffengesetz, insbesondere wenn eine Verwechslungsgefahr mit echten Schusswaffen besteht oder bestimmte Energiegrenzen überschritten werden.

Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Gegen den 26-Jährigen wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Das Mitführen solcher Gegenstände ohne entsprechende Berechtigung ist in Deutschland gesetzlich streng geregelt.

Hintergrund: Grenzkontrollen und Waffengesetz

  • Routinemäßige Kontrollen dienen der Sicherheit und dem Schutz vor illegalen Gegenständen.
  • Auch scheinbar harmlose Gegenstände wie Softair-Pistolen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie nicht vorschriftsgemäß transportiert werden.
  • Die Bundespolizeiinspektion Offenburg informiert regelmäßig über ihre Kontrollmaßnahmen. Weitere Hinweise zu Vorschriften und Verhaltensregeln bei Grenzübertritten finden Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Behörden.

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