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Visumserschleichung am Flughafen Karlsruhe/Baden aufgedeckt

Marokkanische Staatsangehörige nach falschen Angaben bei Visumsbeantragung zurückgewiesen und abgeschoben

Von Redaktion02.02.26, 10:37

Am Flughafen Karlsruhe/Baden kam es am 31. Januar 2026 zu einem Vorfall während der Einreisekontrolle eines Fluges aus Fes. Eine marokkanische Staatsangehörige wurde von den Behörden kontrolliert und legte sowohl einen gültigen marokkanischen Reisepass als auch ein spanisches Visum für einen Kurzaufenthalt vor.

Hintergründe der Einreisekontrolle

Im Rahmen der Einreisebefragung erklärte die Frau, dass sie ihren in Deutschland lebenden Ehemann für mehrere Tage besuchen wolle. Weiterhin gab sie an, keinen Termin zur Visumsbeantragung bei der spanischen Botschaft bekommen zu haben.

Verdacht auf Visumserschleichung

Die Behörden stellten fest, dass es bei der Beantragung des Visums zu falschen Angaben über den eigentlichen Zweck der Reise gekommen war. Dieser Umstand begründete den Verdacht der Visumserschleichung.

Kurz erklärtVisumserschleichung

Der Begriff Visumserschleichung bezeichnet das Erlangen eines Visums durch falsche Angaben, insbesondere über den Reisezweck. Dies stellt eine Täuschung gegenüber den ausstellenden Behörden dar und ist strafbar.

Folgen und weitere Maßnahmen

Nach Abschluss aller erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen wurde der Frau die Einreise nach Deutschland verweigert. Das zuvor ausgestellte Visum wurde annulliert.

Am 1. Februar 2026 wurde die marokkanische Staatsangehörige über den Flughafen Frankfurt-Hahn nach Nador, Marokko, zurückgeführt.

Rolle der Bundespolizeiinspektion Offenburg

Die Maßnahmen wurden von der Bundespolizeiinspektion Offenburg durchgeführt, die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Kontrolle an den Grenzen zuständig ist.

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