Albstadt bittet um Rückschnitt überhängender Hecken und Äste

Albstadt erinnert Grundstückseigentümer an den Rückschnitt überhängender Hecken und Äste, damit Gehwege und Straßen frei und Kreuzungen übersichtlich bleiben.

Von Redaktion Albstadt1 Min. Lesezeit

Überhängende Hecken, Sträucher und Äste können Gehwege und Straßen einengen, Verkehrszeichen verdecken oder die Sicht an Kreuzungen behindern. Die Stadt Albstadt bittet Grundstückseigentümer deshalb, störenden Bewuchs regelmäßig zurückzuschneiden.

Für Gehwege, Treppenaufgänge und Fußwege sollte der Bewuchs bis zu einer Höhe von 2,50 Metern zurückgeschnitten werden, für in die Fahrbahn ragende Äste bis zu 4,50 Meter. An Einmündungen und Kreuzungen sollten Hecken so niedrig gehalten werden, dass die Übersicht gewährleistet ist; eine Höhe von 0,80 Metern reicht dafür laut Mitteilung in der Regel aus. Auch Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenbeleuchtung sollen frei bleiben. Bei Waldgrundstücken sind über öffentliche Wege ragende Äste bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Die Stadt weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit verantwortlich sind und im Schadensfall haftbar gemacht werden können. Besonders gefährdet seien Kinder, wenn sie wegen überhängender Pflanzen auf die Fahrbahn ausweichen müssten.

Sperrigen, holzigen Grünabfall können Eigentümer kostenlos bei der zweimal jährlich stattfindenden Grüngutsammlung des Landkreises abgeben. Hecken- und Baumschnitt wird außerdem kostenlos im Wertstoffzentrum in Albstadt-Truchtelfingen und auf der Deponie Schönbuch in Albstadt-Tailfingen angenommen. Weitere Hintergründe zur Grüngutsammlung in Albstadt bietet unser früherer Berichtexterner Link, öffnet ein neues Fenster.

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