Baden-Baden erinnert an Regeln für Laubsammler und Laubbläser
In Baden-Baden erinnert die Stadtverwaltung an die Regeln für motorisierte Laubsammler und Laubbläser. Anlass sind nach Angaben der Stadt vermehrte Beschwerden beim städtischen Umweltamt über die lauten Geräte.
In Wohngebieten dürfen die Geräte demnach nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden. Zu den Wohngebieten zählen laut Mitteilung auch Bereiche, die der Erholung dienen, etwa Kur- und Klinikbetriebe sowie das Umfeld von Hotels.
Die Stadt ruft zudem dazu auf, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich an das städtische Umweltamt unter der Rufnummer 07221/93-1501 wenden.
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