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Baden-Baden erinnert an Regeln für Laubsammler und Laubbläser
Die Stadtverwaltung in Baden-Baden erinnert an Regeln für motorisierte Laubsammler und Laubbläser.
Der Anlass sind nach Angaben der Stadt mehr Beschwerden beim städtischen Umweltamt.
Die Beschwerden betreffen die Lautstärke der Geräte.
In Wohngebieten dürfen die Geräte nur an Werktagen betrieben werden.
Die Nutzung gilt nur in zwei Zeitfenstern.
Das erste Zeitfenster liegt zwischen 9 Uhr und 13 Uhr.
Das zweite Zeitfenster liegt zwischen 15 Uhr und 17 Uhr.
Zu Wohngebieten zählt die Stadt auch Bereiche für die Erholung.
Dazu zählen nach der Mitteilung Kur- und Klinikbetriebe.
Dazu zählt auch das Umfeld von Hotels.
Die Stadt ruft außerdem zu Rücksicht auf die Nachbarschaft auf.
Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an das städtische Umweltamt wenden.
Die Rufnummer lautet 07221/93-1501.