Leinenpflicht und Hundeverbot in Baden
Stadt weist auf Bußgelder hin und bietet kostenlose Beutelspender für Hundekot an

Die Stadt Baden informiert aktuell über die bestehenden Regelungen zur Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Grünanlagen. Hintergrund sind wiederholte Beschwerden im Rathaus über nicht angeleinte Hunde sowie nicht entsorgte Hinterlassenschaften. Die Maßnahmen dienen dem Schutz von Besucherinnen und Besuchern der Stadt und dem gepflegten Zustand der öffentlichen Anlagen.
Anleinpflicht in öffentlichen Bereichen – Details und betroffene Zonen
Laut Polizeiverordnung gilt in sämtlichen öffentlichen Grünanlagen des Stadtkreises eine Anleinpflicht für Hunde. Besonders betroffen sind:
In der Gönneranlage gilt darüber hinaus ein generelles Hundeverbot.
Diese Regelungen wurden vom Gemeinderat beschlossen und sind Teil einer stadtweiten Strategie, die öffentlichen Anlagen und das Miteinander bestmöglich zu schützen.
Freilauffläche für Hunde
Um den Bedürfnissen der Hundehalter entgegenzukommen, wurde ein Teil der Klosterwiese explizit für Hunde freigegeben. In diesem Bereich dürfen Hunde ohne Leine frei laufen und spielen.
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
Das Nichtanleinen der Hunde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Ebenso ist das Nichtentsorgen von Hundekot nicht erlaubt und ebenfalls bußgeldbewehrt.
Service für Hundebesitzer
Appell an die Hundehalter
Die Stadt bittet alle Hundehalter ausdrücklich, sich an die bestehenden Regelungen zu halten. Ziel ist ein respektvolles und sauberes Miteinander im öffentlichen Raum – im Interesse aller Besucherinnen, Besucher und Einwohnerinnen sowie Einwohner.
Weiterführende Informationen
Mit diesen Maßnahmen setzt die Stadt Baden klare Anforderungen für ein harmonisches Zusammenleben und gibt Hundehaltern gleichzeitig die Möglichkeit, ihren Tieren artgerechten Auslauf zu ermöglichen. Die Einhaltung der Regelungen kommt letztlich allen zugute.
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