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Leinenpflicht und Hundeverbot in Baden

Stadt weist auf Bußgelder hin und bietet kostenlose Beutelspender für Hundekot an

Leinenpflicht und Hundeverbot in Baden
Bild zum Beitrag© Redaktion Baden-Baden

Die Stadt Baden informiert aktuell über die bestehenden Regelungen zur Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Grünanlagen. Hintergrund sind wiederholte Beschwerden im Rathaus über nicht angeleinte Hunde sowie nicht entsorgte Hinterlassenschaften. Die Maßnahmen dienen dem Schutz von Besucherinnen und Besuchern der Stadt und dem gepflegten Zustand der öffentlichen Anlagen.

Anleinpflicht in öffentlichen Bereichen – Details und betroffene Zonen

Laut Polizeiverordnung gilt in sämtlichen öffentlichen Grünanlagen des Stadtkreises eine Anleinpflicht für Hunde. Besonders betroffen sind:

  • Wörthböschelpark
  • Obstgut Leisberg
  • Bereiche rund um das Stadtmuseum
  • Kurhaus
  • Klinik Dengler
  • Hindenburgplatz
  • Rheumaklinik
  • Bertholdplatz
  • In der Gönneranlage gilt darüber hinaus ein generelles Hundeverbot.

    Diese Regelungen wurden vom Gemeinderat beschlossen und sind Teil einer stadtweiten Strategie, die öffentlichen Anlagen und das Miteinander bestmöglich zu schützen.

    Freilauffläche für Hunde

    Um den Bedürfnissen der Hundehalter entgegenzukommen, wurde ein Teil der Klosterwiese explizit für Hunde freigegeben. In diesem Bereich dürfen Hunde ohne Leine frei laufen und spielen.

    Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

    Das Nichtanleinen der Hunde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Ebenso ist das Nichtentsorgen von Hundekot nicht erlaubt und ebenfalls bußgeldbewehrt.

    Service für Hundebesitzer

    • Kostenlose Beutelspender für Hundekot befinden sich an vielen Stellen der Innenstadt sowie in den Grünanlagen.
    • Hundetüten werden darüber hinaus in beiden Bürgerbüros und in den Ortsverwaltungen kostenfrei ausgegeben.
    • Appell an die Hundehalter

      Die Stadt bittet alle Hundehalter ausdrücklich, sich an die bestehenden Regelungen zu halten. Ziel ist ein respektvolles und sauberes Miteinander im öffentlichen Raum – im Interesse aller Besucherinnen, Besucher und Einwohnerinnen sowie Einwohner.

      Weiterführende Informationen

      Mit diesen Maßnahmen setzt die Stadt Baden klare Anforderungen für ein harmonisches Zusammenleben und gibt Hundehaltern gleichzeitig die Möglichkeit, ihren Tieren artgerechten Auslauf zu ermöglichen. Die Einhaltung der Regelungen kommt letztlich allen zugute.

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