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Leinenpflicht und Hundeverbot in Baden

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Hunde in der Stadt Baden: Leinenpflicht und Regeln

Die Stadt Baden informiert über neue Regeln für Hunde.

Die Regeln betreffen das Anleinen von Hunden in Parks.

Viele Menschen haben sich über Hunde ohne Leine beschwert.

Auch wurde Hundekot oft nicht weggeräumt.

Die Stadt möchte alle Besucher schützen.

Sie will die Parks sauber halten.

Wo gilt die Leinenpflicht?

In diesen öffentlichen Parks müssen Hunde angeleint sein:

  • Wörthböschelpark
  • Obstgut Leisberg
  • Rund um das Stadtmuseum
  • Kurhaus
  • Klinik Dengler
  • Hindenburgplatz
  • Rheumaklinik
  • Bertholdplatz

In der Gönneranlage sind Hunde nicht erlaubt.

Leinenpflicht bedeutet:

Hunde müssen immer an der Leine geführt werden.

Das schützt Menschen, andere Tiere und Parks.

Wo dürfen Hunde ohne Leine laufen?

Es gibt eine Freilauffläche für Hunde.

Diese Fläche ist die Klosterwiese.

Dort dürfen Hunde frei laufen und spielen.

Strafen bei Regelverstößen

Wer Hund nicht anleint, muss Geld bezahlen.

Nicht aufgesammelter Hundekot kostet ebenfalls Geld.

Service für Hundehalter

Die Stadt stellt Beutel für Hundekot kostenlos bereit.

Diese Beutel finden Sie:

  • In der Innenstadt
  • In vielen Grünanlagen
  • In beiden Bürgerbüros
  • In den Ortsverwaltungen

Bitte halten Sie sich an die Regeln

Die Stadt bittet alle Hundehalter:

Halten Sie die Leinenpflicht ein.

Sammeln Sie den Kot Ihres Hundes auf.

So bleibt die Stadt sauber und sicher.

Das ist gut für alle Menschen und Hunde.

Mehr Infos

Sie finden eine Karte mit den Bereichen hier:

[Stadtplan: Leinenpflicht (PDF)](Stadtplan_Abgrenzung_Leinenzwang.pdf)

Diese Regeln helfen allen für ein gutes Miteinander.

Hunde bekommen genug Auslauf – und die Stadt bleibt schön.