Neue Anmeldepflicht für Bodenaushub auf Deponie Tiefloch

Seit Januar 2024 sind Sichtkontrollen, Materialprüfungen und PFAS-Analysen vor Anlieferung verpflichtend

Neue Anmeldepflicht für Bodenaushub auf Deponie Tiefloch
Bild zum Beitrag© Redaktion Baden-Baden

Die Stadtwerke Baden haben neue Regelungen für die Annahme von Bodenaushubmaterial auf der Deponie Tiefloch veröffentlicht. Hintergrund ist eine bundesweit gültige Vorgabe: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Abfälle nur noch dann auf Deponien entsorgt werden, wenn eine Verwertung ausgeschlossen ist. Besonders beim Bodenaushub gelten nun strenge Vorgaben für die Sortierung nach Belastungsklassen und die Dokumentation.

Neue Anforderungen bei der Anlieferung

Ab sofort ist eine Voranmeldung für die Entsorgung von Bodenaushubmaterial (AVV 17 05 04) notwendig. Die Abwicklung unterscheidet sich nach Menge:

  • Kleinanlieferungen (bis 10 Kubikmeter bzw. 20 Tonnen): Es findet eine Materialabfrage und eine dokumentierte Sichtkontrolle vor Ort statt.
    Neu ist, dass für jede Anlieferung vorab eine Anmeldung per E-Mail erfolgen muss.
  • Großmengen: Vor der ersten Anlieferung muss der Abfallerzeuger eine grundlegende Charakterisierung des Materials nachweisen. Dies umfasst unter anderem Beprobung, Protokolle zur Probenahme, Analyseberichte und die Prüfung der Verwertbarkeit. Das entsprechende Formblatt ist unterschrieben per E-Mail einzureichen.
  • Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben trägt in jedem Fall der Abfallerzeuger. Erst nach vollständiger Prüfung und Freigabe kann angeliefert werden.

    Sonderfall: Abfälle aus Verdachtsflächen

    Für Bodenaushub aus sogenannten Verdachtsflächen ist zusätzlich eine PFAS-Analyse verpflichtend. Eine Einordnung erfolgt nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, basierend auf dem Leitfaden zur PFAS-Bewertung.

    Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

    Das neue Verfahren stützt sich auf § 8 der Deponieverordnung (DepV), die LAGA PN 98 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall und die Handlungshilfe DepV 2024. Sie verlangen eine lückenlose Dokumentation, Trennung und Bewertung sämtlicher Lieferungen auf Deponien. Die Stadtwerke Baden stellen hierfür alle notwendigen Formblätter und Detailinformationen online zur Verfügung.

    So funktioniert die Anmeldung

    • Jede Anlieferung – unabhängig von der Menge – muss vorab per E-Mail angemeldet werden.
    • Für größere Mengen ist eine vollständige Charakterisierung und Prüfung des Materials erforderlich.
    • Erst nach elektrischer Rückmeldung und Freigabe darf angeliefert werden.
    • Fazit

      Die neuen Vorgaben sorgen für mehr Transparenz und Umweltverträglichkeit bei der Entsorgung von Bodenaushub im Stadtkreis Baden. Eine sorgfältige Trennung, Dokumentation und die rechtzeitige Anmeldung sind notwendig, um eine zügige und gesetzeskonforme Abwicklung auf der Deponie Tiefloch zu garantieren.

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