Ortenaukreis verlängert Sperrung öffentlicher Feuer- und Grillstellen im Wald

Die Regelung betrifft in Ettenheim unter anderem die Grillstellen an der Ettenheimer Hütte, am Brudergarten und an der Glasbachhütte

Wegen anhaltender Trockenheit und weiterhin hoher Waldbrandgefahr verlängert der Ortenaukreis die Sperrung der öffentlichen Feuer- und Grillstellen in den Wäldern. Die Allgemeinverfügung gilt vom 1. bis einschließlich 30. September 2026.

In Ettenheim betrifft das die Grillstellen an der Ettenheimer Hütte, am Brudergarten zwischen Wallburg und Münchweier sowie an der Glasbachhütte in Ettenheimmünster. Auch die Nutzung mitgebrachter Grills, einschließlich Elektro- und Gasgrills, ist ausdrücklich untersagt.

Nach Angaben der Mitteilung haben die Wald- und Vegetationsbrände der vergangenen Wochen gezeigt, wie schnell trockene Vegetation zur ernsten Gefahr werden kann. Trotz des Regens der vergangenen Zeit seien Böden und Wald weiterhin sehr trocken, weshalb die Feuer- und Grillstellen im September geschlossen bleiben müssten.

Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden gebeten, die Regeln konsequent zu beachten und damit auch die Einsatzkräfte zu entlasten.

Außerhalb öffentlicher Feuer- und Grillstellen ist es grundsätzlich nur mit Genehmigung der Unteren Forstbehörde erlaubt, im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald Feuer zu machen. Es gelten wenige gesetzlich geregelte Ausnahmen. Außerdem gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen weder im Wald noch in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden.

Wer Feuer oder Rauch im Wald entdeckt, soll umgehend den Notruf 112 wählen. Für die Feuerwehr sind insbesondere Angaben zum genauen Ort, zur Größe der Brandfläche, zur Art des Feuers sowie zu möglichen Zufahrtswegen und Wasserentnahmestellen wichtig. Eigene Löschversuche sollten nur unternommen werden, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.

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