Einfache Sprache

Ortenaukreis verlängert Sperrung öffentlicher Feuer- und Grillstellen im Wald

Warum der Ortenaukreis Feuer- und Grillstellen sperrt

Der Ortenaukreis verlängert die Sperrung von öffentlichen Feuer- und Grillstellen.

Die anhaltende Trockenheit erhöht die Waldbrandgefahr.

Der Ortenaukreis nennt weiterhin hohe Risiken für Wälder und Vegetation.

Wie lange die Sperrung gilt

Die Allgemeinverfügung gilt vom 1. bis einschließlich 30. September 2026.

Welche Stellen in Ettenheim betroffen sind

In Ettenheim betrifft die Sperrung mehrere öffentliche Grillstellen.

  • Grillstellen an der Ettenheimer Hütte sind gesperrt.
  • Grillstellen im Brudergarten sind gesperrt.
  • Der Brudergarten liegt zwischen Wallburg und Münchweier.
  • Grillstellen an der Glasbachhütte in Ettenheimmünster sind gesperrt.

Welche Nutzung zusätzlich verboten bleibt

Die Nutzung mitgebrachter Grills ist ausdrücklich untersagt.

Das gilt auch für Elektrogrills.

Das gilt auch für Gasgrills.

Weshalb die Schließung bis September bleibt

Der Ortenaukreis nennt frühere Wald- und Vegetationsbrände als Hinweis.

Diese Brände zeigten laut Mitteilung, wie schnell Gefahr entsteht.

Bei trockener Vegetation kann sich ein Feuer schnell ausbreiten.

Trotz Regen sind Böden und Wald weiterhin sehr trocken.

Darum sollen Feuer- und Grillstellen im September geschlossen bleiben.

Hinweise für Waldbesucherinnen und Waldbesucher

Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollen die Regeln konsequent beachten.

So entlasten sie laut Mitteilung auch die Einsatzkräfte.

Regeln außerhalb öffentlicher Feuer- und Grillstellen

Außerhalb öffentlicher Feuer- und Grillstellen braucht man eine Genehmigung.

Die Genehmigung kommt von der Unteren Forstbehörde.

Ohne Genehmigung darf man im Wald kein Feuer machen.

Das gilt auch in einem Abstand von weniger als 100 Metern.

Geregelt Ausnahmen und Rauchverbot

Es gelten wenige gesetzlich geregelte Ausnahmen.

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt ein Rauchverbot im Wald.

Was mit brennenden oder glimmenden Gegenständen gilt

Man darf brennende oder glimmende Gegenstände nicht wegwerfen.

Das gilt im Wald.

Das gilt in einem Abstand von weniger als 100 Metern.

Man darf brennende Gegenstände auch nicht unvorsichtig handhaben.

Was bei Feuer oder Rauch zu tun ist

Wer Feuer oder Rauch im Wald entdeckt, soll schnell handeln.

Die Person soll den Notruf 112 wählen.

Die Person soll dabei den genauen Ort nennen.

Für die Feuerwehr sind die Angaben zur Brandfläche wichtig.

Die Feuerwehr braucht Angaben zur Art des Feuers.

Die Feuerwehr braucht auch Hinweise zu Zufahrtswegen.

Die Feuerwehr braucht außerdem Hinweise zu Wasserentnahmestellen.

Eigene Löschversuche sollten nur erfolgen, wenn keine Gefährdung entsteht.