Friedrichshafen beschließt Nahwärme-Grundsatz für städtische Gebäude

Der Gemeinderat Friedrichshafen beschloss am 19. Oktober eine Übergangsheizung für die Schule Fischbach und eine Leitlinie für Nahwärmeanschlüsse städtischer Gebäude.

Von Redaktion Friedrichshafen2 Min. Lesezeit

Städtische Gebäude in Friedrichshafen sollen grundsätzlich an bestehende oder geplante Nahwärmenetze angeschlossen werden, wenn dies technisch möglich ist und die Konditionen marktüblich sind. Diesem strategischen Grundsatz stimmte der Gemeinderat am 19. Oktober zu.

Für die Grund- und Hauptschule Fischbach beschloss das Gremium eine befristete Übergangslösung durch das Stadtwerk am See. Auch das Frei- und Seebad Fischbach sowie die Tannenhagschule sollen für einen möglichen späteren Anschluss an das geplante Nahwärmenetz vorbereitet werden.

Gaskessel überbrückt Zeit bis zum Netzanschluss

Die Schule wird derzeit mit zwei Erdgasheizkesseln aus dem Jahr 1976 beheizt. Beide haben eine Nennleistung von jeweils 465 Kilowatt und das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer erreicht. Bei einem größeren Defekt sei nach Einschätzung der Wartungsfirma künftig nicht mehr mit einer Reparatur zu rechnen.

Das Stadtwerk am See plant ein Nahwärmenetz in Fischbach. Die Wärme soll überwiegend aus industrieller Abwärme des MTU-Werks 2 stammen. Nach aktuellem Planungsstand könnte die Schule in vier bis fünf Jahren angeschlossen werden.

Bis dahin soll eine moderne Erdgas-Brennwertanlage des Stadtwerks die Wärmeversorgung sichern. Es handelt sich um den bisherigen Übergangskessel des Technischen Rathauses, der nach dessen Anschluss an das Nahwärmenetz Nordstadt nicht mehr benötigt wird. Mit dem späteren Anschluss der Schule soll der Gaskessel wieder zurückgebaut werden.

Die befristete Erdgasversorgung weicht vom Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2020 ab, nach dem bei künftigen Heizungssanierungen 100 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden sollen. Gegenüber den fast 50 Jahre alten Kesseln wird für die Übergangszeit eine Verringerung des Erdgasverbrauchs und des CO₂-Ausstoßes um voraussichtlich etwa 10 bis 15 Prozent erwartet.

Leitlinie für weitere städtische Heizungen

Auf einen gebäudespezifischen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Nahwärme und möglicher Eigenversorgung soll künftig im Regelfall verzichtet werden. Ausnahmen bleiben bei besonderen technischen oder wirtschaftlichen Gründen möglich. Die konkreten Vertragskonditionen sollen weiterhin auf Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit geprüft werden.

Für große Heizungsanlagen ohne Möglichkeit eines Nahwärmeanschlusses sieht die Stadt Wärmeliefer-Contracting mit vollständig erneuerbarer Energie vor; die Lieferleistungen sollen ausgeschrieben werden. Kleine Anlagen ohne Aussicht auf einen Anschluss sollen in Eigenregie auf erneuerbare Energien umgerüstet werden.

Die Stadt begründet den Ansatz unter anderem mit geringerem Investitions- und Betreiberaufwand bei einer Versorgung über ein Wärmenetz. Städtische Gebäude könnten zudem als sogenannte Ankerkunden zur Auslastung und Wirtschaftlichkeit der Netze beitragen.

Weitere Informationen und die Vorlagen zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse sind im Sitzungsdienst der Stadt Friedrichshafen abrufbar.

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