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Fristen für Vereinsförderanträge in Horb: Horber Vereine rechtzeitig einreichen
Erinnerung an die Fristen
Die Stadtverwaltung Horb erinnert Horber Vereine an Fristen.
Die Stadtverwaltung Horb nennt die Vereinsförderrichtlinie als Quelle.
Die Stadtverwaltung bittet darum, Anträge rechtzeitig einzureichen.
Verspätet eingehende Anträge auf Zuschüsse kann die Stadtverwaltung nach Angaben nicht berücksichtigen.
Fristen für verschiedene Förderbereiche
Jubiläumszuwendungen müssen bis zum 30. September im Vorjahr vorliegen.
Für die Bauhofunterstützung gilt dieselbe Frist.
Die Frist gilt bis zum 30. September im Vorjahr.
Für Sport- und Pflegegeräte gilt der 30. September.
Der 30. September ist die Abgabefrist im aktuellen Jahr.
Für die Unterhaltung von Sportanlagen gilt der 30. September.
Der 30. September ist die Abgabefrist im aktuellen Jahr.
Für Projektförderungen gilt der 30. September.
Der 30. September ist die Abgabefrist im aktuellen Jahr.
Eingetragene Musik- und Gesangsvereine können Förderungen erhalten.
Diese Förderungen betreffen Musikinstrumente.
Für Meldungen von Förderungen für Musikinstrumente gilt ebenfalls.
Es gilt der 30. September im aktuellen Jahr.
Für Kinder-Jugendvorspielnachmittage muss die Anmeldung eingehen.
Die Anmeldung muss bis zum 30. September im Vorjahr eingehen.
Die Anmeldung muss bei der Stadtverwaltung eingehen.
Fristen bei Meisterschaften und Bauanträgen
Meisterschaften können nach Angaben der Stadtverwaltung jederzeit eingereicht werden.
Bauanträge können nach Angaben der Stadtverwaltung ebenfalls jederzeit eingereicht werden.
Meisterschaften und Bauanträge müssen jedoch vor Beginn abgegeben werden.
Besonderheiten für bestimmte Vereine
Tennisvereine müssen nach Angaben der Stadtverwaltung die Plätze nicht erneut melden.
Die Regel gilt, wenn die Angaben bereits im Vorjahr übermittelt wurden.
Schützenvereine müssen nach Angaben der Stadtverwaltung die Plätze nicht erneut melden.
Die Regel gilt, wenn die Angaben bereits im Vorjahr übermittelt wurden.
Reitvereine müssen nach Angaben der Stadtverwaltung die Plätze nicht erneut melden.
Die Regel gilt, wenn die Angaben bereits im Vorjahr übermittelt wurden.
Nachmeldung bei fehlenden Daten
Wenn Vereine die Daten für 2025 nicht gemeldet haben.
Dann gilt eine Nachfrist.
Die Vereine können die Daten bis zum 30. September 2026 senden.
Die Vereine können die Daten per E-Mail senden.
Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].
Weitere Informationen und Kontakt
Weitere Informationen stehen in der Vereinsförderrichtlinie auf der städtischen Homepage.
Für Fragen zur Vereinsförderung ist Kim Lacher zuständig.
Kim Lacher ist telefonisch unter der Nummer 07451 901-231 erreichbar.
Kim Lacher ist per E-Mail unter [email protected] erreichbar.