Fristen für Vereinsförderanträge in Horb: Horber Vereine rechtzeitig einreichen

Die Stadtverwaltung erinnert an Termine für Jubiläumszuwendungen, Bauhofunterstützung sowie Musik-, Sport- und Projektförderungen.

Die Stadtverwaltung Horb erinnert die Horber Vereine an die Fristen der Vereinsförderrichtlinie und bittet darum, Anträge rechtzeitig einzureichen. Verspätet eingehende Anträge auf Zuschüsse können nach Angaben der Stadtverwaltung nicht berücksichtigt werden.

Fristen für verschiedene Förderbereiche

Anträge für Jubiläumszuwendungen und Bauhofunterstützung müssen bis zum 30. September im Vorjahr der erwarteten Unterstützung vorliegen. Für Sport- und Pflegegeräte, die Unterhaltung von Sportanlagen sowie Projektförderungen gilt der 30. September des aktuellen Jahres als Abgabefrist.

Auch eingetragene Musik- und Gesangsvereine können Förderungen für Musikinstrumente erhalten. Für diese Meldungen gilt ebenfalls der 30. September des aktuellen Jahres.

Für Kinder-Jugendvorspielnachmittage muss die Anmeldung bis zum 30. September im Vorjahr bei der Stadtverwaltung eingehen.

Meisterschaften und Bauanträge können zwar jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch zwingend vor Beginn der Baumaßnahme abgegeben werden.

Besonderheiten für bestimmte Vereine

Tennisvereine, Schützenvereine und Reitvereine müssen die Anzahl der für den Wettbewerb zugelassenen Plätze nicht erneut melden, wenn diese Angaben bereits im Vorjahr übermittelt wurden. Falls die Daten 2025 nicht gemeldet wurden, können sie bis zum 30. September 2026 per E-Mail an [email protected] gesendet werden.

Weitere Informationen und Kontakt

Genauere Informationen stehen in der Vereinsförderrichtlinie auf der städtischen Homepage. Bei Fragen zur Vereinsförderung ist Kim Lacher unter der Telefonnummer 07451 901-231 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.

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