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Horb a. N. weist auf Beratungsprämie des Landes für Wohnraumteilung hin

Die Stadt Horb a.

N. weist auf eine Beratungsprämie des Landes hin.

Die Prämie soll Bürgerinnen und Bürger bei der geplanten Wohnraumteilung unterstützen.

Die Förderung soll eine fachkundige Beratung ermöglichen.

Die Beratung soll durch Architektinnen und Architekten erfolgen.

Im Rahmen der geltenden Förderbedingungen sollen bis zu 400 Euro übernommen werden.

Die Landsiedlung BW soll die Beratungskosten übernehmen.

Die Beratungskosten sollen sich auf bis zu 400 Euro beziehen.

Anträge können laut Stadt nur noch bis zum 1. November 2026 eingereicht werden.

Laut Stadt stehen derzeit noch Fördermittel zur Verfügung.

Interessierte sollen deshalb die Möglichkeit zeitnah prüfen.

Wer kann die Beratungsprämie bekommen

Die Stadt spricht Bürgerinnen und Bürger mit Planungen zur Wohnraumteilung an.

Diese Personen sollen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Welche Unterstützung bietet die Beratungsprämie

Die Stadt nennt die frühzeitige fachkundige Unterstützung als Vorteil.

Die Beratung soll die Planung einer Wohnraumteilung erleichtern.

Die Beratung soll auch über individuelle Möglichkeiten informieren.

Wo gibt es Informationen

Die Stadt verweist auf eine Internetseite mit Informationen zum Antragsverfahren.

Die Stadt nennt dort auch Angaben zu den Voraussetzungen.

Die Internetadresse lautet: www.horb.de/Beratungspraemie.