Horb a. N. weist auf Beratungsprämie des Landes für Wohnraumteilung hin
Bis zu 400 Euro für fachkundige Beratung durch Architektinnen und Architekten – Anträge nur noch bis 1. November 2026 möglich
Die Stadt Horb a. N. weist auf die Beratungsprämie des Landes hin, mit der Bürgerinnen und Bürger bei der geplanten Wohnraumteilung unterstützt werden. Die Förderung soll helfen, eine fachkundige Beratung durch Architektinnen und Architekten in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der geltenden Förderbedingungen können dabei bis zu 400 Euro der anfallenden Beratungskosten durch die Landsiedlung BW übernommen werden.
Da Anträge bei der Stadt nur noch bis zum 1. November 2026 eingereicht werden können und nach Angaben der Stadt derzeit noch Fördermittel zur Verfügung stehen, sollen Interessierte die Möglichkeit zeitnah prüfen. Angesprochen sind Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnraumteilung planen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Nach Angaben der Stadt bietet die Beratungsprämie eine Gelegenheit, frühzeitig fachkundige Unterstützung bei der Planung einer Wohnraumteilung zu erhalten und sich über die individuellen Möglichkeiten beraten zu lassen. Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite der Stadt Horb a. N. abrufbar: www.horb.de/Beratungspraemie.
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