Leutkirch: Hausnummern müssen spätestens am Tag des Bezugs angebracht sein

Die Stadt Leutkirch erinnert an die Pflicht, Gebäude spätestens beim Bezug mit einer gut lesbaren Hausnummer zu versehen.

Von Redaktion Leutkirch im Allgäu1 Min. Lesezeit

Gebäude in Leutkirch müssen spätestens am Tag des Bezugs mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer versehen sein. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Grundlage ist § 22 Abs. 2 der Polizeiverordnung der Stadt Leutkirch im Allgäu.

Vorgaben für die Anbringung

Die Hausnummer muss in arabischen Ziffern ausgeführt und von der zugehörigen Straße aus gut lesbar sein. Sie gehört an die der Straße zugewandte Gebäudeseite, unmittelbar über oder neben den Eingang und darf höchstens drei Meter hoch angebracht werden. Unleserliche oder beschädigte Nummern sind zeitnah zu erneuern.

Liegt der Hauseingang nicht an der Straßenseite, ist die Hausnummer an der Gebäudeecke zu befestigen, die dem Grundstückszugang am nächsten liegt. Bei einem weiter von der Straße zurückliegenden Gebäude kann sie alternativ am Grundstückszugang angebracht werden.

Gut erkennbare Hausnummern erleichtern Feuerwehr und Rettungsdienst die Orientierung. Die Stadt bittet Eigentümerinnen und Eigentümer, die Sichtbarkeit regelmäßig zu prüfen.

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