Leutkircher müssen Änderungen an versiegelten Flächen melden

Leutkirch erinnert an die Meldepflicht für befestigte oder entsiegelte Flächen: Änderungen sind für die Niederschlagswassergebühr relevant und können bei fehlender Meldung ein Bußgeld nach sich ziehen.

Von Redaktion Leutkirch im Allgäu1 Min. Lesezeit

Wer in Leutkirch eine Terrasse pflastert, eine Einfahrt befestigt, einen Carport errichtet oder Flächen entsiegelt, muss die Veränderung der Stadtverwaltung mitteilen. Die Angaben sind für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr maßgeblich.

Die Stadt bittet Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, zu prüfen, ob sich seit der letzten Flächenerfassung etwas geändert hat und bislang noch nicht gemeldet wurde. Die gesetzliche Anzeigepflicht gilt für entsprechende Veränderungen. Nicht gemeldete meldepflichtige Änderungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für die Mitteilung steht auf der städtischen Internetseite das Formular „Flächenmeldung Niederschlagswassergebühr“ bereit. Es kann per E-Mail an [email protected] oder postalisch an das Steueramt der Stadt Leutkirch im Allgäu, Marktstraße 26, 88299 Leutkirch im Allgäu, gesendet werden. Noch nicht gemeldete Änderungen sollen zeitnah nachgereicht werden.

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