Silvester-Regeln in Leutkirch: Was Sie wissen müssen
Ordnungsamt informiert über Feuerwerkszeiten und Schutzbereiche für eine sichere Nacht
Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel erinnert das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu an die geltenden Regelungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern. Diese Hinweise sollen einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Silvesternacht gewährleisten.
Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland durch klare Gesetze geregelt. Besonders zum Jahreswechsel sind die Vorgaben strikt einzuhalten, um Unfälle und Gefahren für Menschen und Gebäude zu vermeiden.
Besondere Schutzbereiche
Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in bestimmten Bereichen verboten ist. Dazu zählen:
In unmittelbarer Nähe zu diesen Gebäuden ist das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht gestattet, um Menschen, Tiere sowie historisch oder medizinisch wichtige Einrichtungen zu schützen.
Schutz für Mensch und Architektur
Feuerwerk birgt nicht nur Verletzungsgefahren, sondern kann auch erhebliche Brandschäden verursachen – besonders an empfindlicher Bausubstanz wie Fachwerkhäusern. Die Rücksichtnahme in den genannten Schutzbereichen hilft, Risiken minimieren.
Das Ordnungsamt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Regeln einzuhalten und ein verantwortungsbewusstes Verhalten zu zeigen – zum Schutz aller Beteiligten und für einen sicheren Start ins neue Jahr.
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