Silvester-Regeln in Leutkirch: Was Sie wissen müssen

Ordnungsamt informiert über Feuerwerkszeiten und Schutzbereiche für eine sichere Nacht

Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel erinnert das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu an die geltenden Regelungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern. Diese Hinweise sollen einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Silvesternacht gewährleisten.

Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland durch klare Gesetze geregelt. Besonders zum Jahreswechsel sind die Vorgaben strikt einzuhalten, um Unfälle und Gefahren für Menschen und Gebäude zu vermeiden.

  • Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 und F2 ausschließlich im Zeitraum vom 31. Dezember bis 1. Januar.
  • Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen diese Feuerwerkskörper zünden.
  • Besondere Schutzbereiche

    Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in bestimmten Bereichen verboten ist. Dazu zählen:

    • Kirchen
    • Krankenhäuser
    • Kinder- und Altersheime
    • Fachwerkhäuser
    • In unmittelbarer Nähe zu diesen Gebäuden ist das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht gestattet, um Menschen, Tiere sowie historisch oder medizinisch wichtige Einrichtungen zu schützen.

      Schutz für Mensch und Architektur

      Feuerwerk birgt nicht nur Verletzungsgefahren, sondern kann auch erhebliche Brandschäden verursachen – besonders an empfindlicher Bausubstanz wie Fachwerkhäusern. Die Rücksichtnahme in den genannten Schutzbereichen hilft, Risiken minimieren.

      Das Ordnungsamt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Regeln einzuhalten und ein verantwortungsbewusstes Verhalten zu zeigen – zum Schutz aller Beteiligten und für einen sicheren Start ins neue Jahr.

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