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Silvester-Regeln in Leutkirch: Was Sie wissen müssen

Sicherheit mit Feuerwerk zu Silvester

Das Ordnungsamt von Leutkirch im Allgäu gibt wichtige Hinweise.

Diese Hinweise gelten für die Silvesternacht.

Sie sollen helfen, dass alle sicher feiern können.

Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk

In Deutschland gibt es klare Regeln.

Feuerwerk darf nicht jederzeit gezündet werden.

Zum Jahreswechsel gelten besondere Vorschriften.

Folgendes ist erlaubt:

  • Feuerwerk der Kategorie F1 und F2
  • Nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar
  • Nur Personen ab 18 Jahren dürfen zünden

Kategorie F1 und F2 bedeutet:

  • F1: Kleines Feuerwerk mit sehr wenig Gefahr, zum Beispiel Wunderkerzen
  • F2: Kleinfeuerwerk mit mittlerer Gefahr, zum Beispiel Raketen oder Böller

Orte, an denen Feuerwerk verboten ist

Das Ordnungsamt sagt: Es gibt Orte, wo kein Feuerwerk erlaubt ist.

Diese Orte sind:

  • Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Kinder- und Altersheime
  • Fachwerkhäuser (alte Häuser mit besonderer Bauweise)

Feuerwerk ist rund um diese Orte verboten.

So werden Menschen, Tiere und Gebäude geschützt.

Warum sind diese Regeln wichtig?

Feuerwerk kann verletzen und Brände verursachen.

Besonders alte Häuser wie Fachwerkhäuser können Schaden nehmen.

Die Regeln helfen, diese Gefahren zu verringern.

Bitte beachten Sie

Halten Sie sich an die Regeln.

Feiern Sie verantwortungsbewusst und sicher.

So schützen Sie sich und andere Menschen.

Starten Sie gut ins neue Jahr!