Ostfildern: Gestaltungsvorschriften dürfen Solaranlagen nicht mehr einschränken

Seit dem 28. September 2025 dürfen Gestaltungsvorschriften in Ostfildern Photovoltaik nicht verhindern. Baurecht und Denkmalschutz gelten weiter.

Von Redaktion Ostfildern1 Min. Lesezeit

Eigentümerinnen und Eigentümer in Ostfildern können Photovoltaikanlagen nicht mehr allein wegen entgegenstehender örtlicher Gestaltungsvorgaben untersagt bekommen. Seit dem 28. September 2025 dürfen örtliche Bauvorschriften die Nutzung erneuerbarer Energien nicht verhindern oder einschränken. Das gilt auch für bereits bestehende Vorschriften in der Stadt.

Betroffen sind etwa Regeln, die Solaranlagen auf bestimmten Dachflächen ausschließen oder durch Vorgaben zu Farbe und Ausführung die Nutzung von Solarenergie faktisch verhindern. Die Neuregelung erfasst neben Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Gebäuden auch Anlagen an baulichen Einrichtungen wie Solarzäunen sowie Lärm- und Sichtschutzwänden.

Andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten weiterhin. Dazu zählen etwa baurechtlich notwendige Abstandsflächen. Bei Kulturdenkmalen und geschützten Ensembles muss die Zulässigkeit einer Photovoltaikanlage weiterhin im Einzelfall nach den besonderen Bestimmungen des Denkmalschutzrechts geprüft werden.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Artikel teilen:

Quellen & Infos

Verantwortung

Redaktionell verantwortlich
Konrad Mayer