Stadtwerke Ostfildern senken Hallenbad-Zuschuss und planen Ausbau der Versorgung

Die Stadtwerke Ostfildern wollen wichtige Versorgungsangebote langfristig sichern und ihre Betriebsabläufe weiterentwickeln. Eine konkrete finanzielle Entlastung ist für den Hallenbadbetrieb vorgesehen: Der jährliche städtische Abmangel soll 2027 von bisher 360.000 auf 250.000 Euro sinken. Ab 2028 sind 200.000 Euro geplant.
Das Betriebskonzept des Hallenbads Nellingen wurde mit Beginn des laufenden Schuljahres angepasst. Nach Angaben der Stadtwerke haben Maßnahmen zur Kostensenkung und zur Steigerung der Einnahmen das Betriebsdefizit bereits verringert. Das Bad soll weiterhin für Schwimmunterricht, Sport und Freizeit zur Verfügung stehen.
Fernwärmegebiete werden vorbereitet
Im Wärmenetz „Nellingen-Nord“ laufen bereits Bauarbeiten zur Erweiterung. Für weitere Gebiete werden Fernwärmeanschlüsse geprüft und geplant. In Kemnat und Nellingen Nord-Ost haben die Vorplanungen begonnen; für Parksiedlung-Süd und Nellingen-Süd sind sie abgeschlossen. Als Nächstes stehen dort Fachplanungen an, bevor die Heizzentralen und Wärmenetze realisiert werden können.
Auch die Wärmeversorgung im Netz Scharnhausen „Ob der Halde“ soll langfristig klimafreundlicher werden. Dafür wurde ein Antrag zur Durchführung einer Transformationsplanung für eine CO₂-neutrale Wärmeerzeugung gestellt.
Kläranlage und Trinkwasserversorgung
In der Kläranlage Nellingen muss die Schlammentwässerung nach mehr als 40 Jahren erneuert werden. Die Stadtwerke bereiten derzeit die Ausschreibung der weiteren Planungsphasen vor. Zusätzlich läuft die Ausschreibung für eine Netzersatzanlage. Sie soll bei einem länger andauernden, überregionalen Stromausfall die Handlungsfähigkeit der Abwasserentsorgung unterstützen und bis Mitte 2027 auf dem Gelände der Kläranlage installiert und betriebsbereit sein.
Bei der Trinkwasserversorgung prüfen die Stadtwerke, ob eigene Brunnen und Quellen künftig wieder genutzt werden können. Ostfildern wird derzeit ausschließlich über Fremdwasserlieferungen versorgt. Eine mögliche zusätzliche Versorgung aus eigenen Quellen müsste entsprechend aufbereitet werden und könnte die Abhängigkeit von externen Lieferungen verringern.
Wechsel des Tarifvertrags ab 2027
Zum 1. Januar 2027 wechseln die Tarifbeschäftigten der Stadtwerke vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe (TV-V). Die Stadtwerke verbinden damit das Ziel, Beschäftigte langfristig zu binden und bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte mit anderen Versorgungsbetrieben konkurrieren zu können.
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