Büchenbronner Aussichtsturm bleibt bis zur Sanierung gesperrt

Der Büchenbronner Aussichtsturm bleibt bis zu einer umfassenden Sanierung gesperrt. Eine Wiedereröffnung ist erst danach möglich: Einzelne Reparaturen reichen nach Einschätzung der Stadt nicht aus, um die Sicherheit dauerhaft wiederherzustellen.
Schäden an Stützen, Verbindungen und Seilen
Der 1883 errichtete Turm ist gut 26 Meter hoch, seine Aussichtsplattform liegt auf 24,75 Metern. Seit 1974 gehört das technische Kulturdenkmal der Stadt Pforzheim. Bei einer Sicherheitsüberprüfung im Oktober 2024 wurden erhebliche Schäden festgestellt. Ein Gutachten vom 1. August 2025 bestätigte den Sanierungsbedarf.
Eine Stütze ist stark verformt, und die äußeren Stützen sind nicht ausreichend gegen seitliches Ausknicken gesichert. Zudem gibt es gebrochene Verbindungsstellen und Risse an einem Klemmelement. Rostschäden finden sich auch unter Anstrichen und an Verschraubungen. Stahlseile sind beschädigt und teilweise zu wenig gespannt. Schweißverbindungen aus Reparaturen im Jahr 2000 schädigen nach Angaben der Stadt die historischen Rohre und bilden massive Schwachstellen an der Plattform.
„Einzelne Reparaturen reichen hier nicht aus“, erklärte Baubürgermeister Tobias Volle. Nötig sei ein Gesamtkonzept, das den Turm als Denkmal bewahre und seine sichere Nutzung dauerhaft ermögliche.
Sanierungskonzept bis Mitte 2027 geplant
Die Stadt hat die Planungsleistungen ausgeschrieben und wählt derzeit ein Fachplanungsbüro aus. Nach der Vergabe soll bis Mitte 2027 ein Sanierungskonzept entstehen. Dafür müssen die Tragfähigkeit und das Ausmaß der Schäden im Detail untersucht sowie geeignete Verfahren für die historischen Rohre und Gussbauteile festgelegt werden. Erneuert werden muss auch der Korrosionsschutz. Verbindungen, Seile und stabilisierende Bauteile sollen so instand gesetzt oder angepasst werden, dass sie wieder zuverlässig zusammenwirken.
Die Planung wird eng mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Auch die spätere bauliche Umsetzung muss in enger Abstimmung mit dem Landesamt erfolgen. Zugleich soll die Sanierung ermöglichen, den Turm künftig systematisch zu warten und zu prüfen.
Nach Abschluss der Planung soll der Gemeinderat über die denkmalgerechte Sanierung entscheiden. Danach können Fördermittel beantragt werden. Die bauliche Umsetzung ist für 2028 vorgesehen, vorbehaltlich der erforderlichen Haushaltsbeschlüsse und der Bewilligung der Fördermittel.
Bis zur Sanierung bleibt der Aussichtsturm gesperrt. Seit September 2026 verhindert eine Einhausung aus Aluminiumplatten an einem vier Meter hohen Baugerüst den unbefugten Zugang.
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