Pforzheimer Anlieger müssen Gehwege räumen und streuen
Eigentümer, Mieter und Pächter bebauter wie unbebauter Grundstücke in Pforzheim müssen die angrenzenden Gehflächen im Winter von Schnee und Eis befreien und bei Glätte streuen. Die Stadt erinnert an die geltende Streupflichtsatzung.
Welche Flächen geräumt werden müssen
Die Pflicht gilt für Gehwege entlang von Fahrbahnen. Gibt es auf keiner Straßenseite einen Gehweg, müssen Anlieger die seitlichen Fahrbahnflächen auf einer Breite von 1,2 Metern räumen. Auch die Randflächen von Fußgängerbereichen entlang bebauter Fronten gehören dazu: Sie sind in angemessener Breite zu räumen; grundsätzlich geht die Satzung von vier Metern aus. Ebenfalls erfasst sind Sonderwege für Fußgänger sowie gemeinsame Sonderwege für Fußgänger und Radfahrer.
An Treppenanlagen und Staffelwegen reicht es, auf jeder Seite eine für den Fußgängerverkehr ausreichende Fläche von 1,2 Metern Breite zu räumen und zu streuen. Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben oder geworfen werden. Andernfalls droht ein Bußgeldverfahren.
Räumzeiten und Streumittel
Werktags müssen die Gehflächen bis 6.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Schneit es danach oder wird es glatt, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt nachzuarbeiten. Die Pflicht endet grundsätzlich um 20 Uhr. Setzt der allgemeine Verkehr an einer Straße oder bei einem Grundstück früher ein oder endet er später, müssen Schnee und Glätte auch außerhalb dieser Zeiten beseitigt werden.
Zum Streuen sind Sand, Splitt oder ähnliche umweltverträgliche Stoffe vorgesehen. Streusalz soll grundsätzlich nicht verwendet werden. Ausnahmen sind an Gefällstrecken und Treppenanlagen zulässig, wenn sich die Glatteisgefahr ohne Salz nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigen lässt. Auch dann ist Salz auf das notwendige Maß zu beschränken. Wo Bäume oder Sträucher durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden können, ist Salz verboten.
Bei der Durchführung des Winterdienstes räumt und streut die Stadt vordringlich die Buslinien. Sie empfiehlt, bei winterlicher Straßenglätte und Schneefall öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und das Privatfahrzeug stehen zu lassen.
Zusätzliche Auskünfte zum Schneeräumen und Streuen erteilt das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gemeindevollzugsdienst, unter der Durchwahlnummer 39 17 08. Die Streupflichtsatzung ist auf der Website der Stadt Pforzheim abrufbar. Sie lässt sich dort über „Bürger – Rathaus – Stadtrecht – 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ oder mit der Suchphrase „Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen“ finden.
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