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Rheinstetten ruft zur Laubaktion auf

Anwohner können kostenlose Laubsäcke abholen und helfen, Gehwege sicher zu halten

Von Redaktion Rheinstetten07.10.25, 14:44

In diesem Artikel

KN
Karin Nees

Mit dem Einzug des Herbstes präsentiert sich Rheinstetten in farbenprächtigem Gewand. Doch was für Spaziergänger ein ästhetisches Erlebnis ist, bedeutet für Anwohner und städtische Dienste vor allem eines: Arbeit. Die anfallende Laubmenge stellt eine wiederkehrende Herausforderung für die Sauberkeit und Sicherheit im Stadtgebiet dar.

Verpflichtung zur Laubentfernung für Anwohner

Wie jedes Jahr sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, das herabgefallene Laub von Gehwegen zu entfernen. Dies dient vor allem der Sicherheit, da nasses Laub besonders auf Gehwegen schnell zur Rutschgefahr werden kann. Die Stadt Rheinstetten unterstützt die Entsorgung durch die Bereitstellung von speziellen Laubsäcken, die ausschließlich für Laub vorgesehen sind und nicht für anderen Gartenabfall genutzt werden dürfen.

  • Laubsäcke werden an Straßenrändern bereitgestellt
  • Die Abfuhr erfolgt freitags während der gesamten Laubfallzeit
  • Eigeninitiative – Mithilfe der Bürger erwünscht

    Die Stadt empfiehlt, den Laubabfall möglichst eigenständig zum Wertstoffhof zu bringen. Gerade im Herbst ist der städtische Betrieb stark gefordert, da neben Gehwegen und Straßen auch öffentliche Flächen wie Friedhöfe, Schulen, Spielplätze oder Kindergärten frei von Laub gehalten werden müssen. Trotz regelmäßiger Reinigung liegt das Laub im öffentlichen Bereich manchmal etwas länger – eine tatkräftige Unterstützung durch die Anwohner wird daher ausdrücklich begrüßt.

    Rechtlicher Hintergrund: Die Streupflichtsatzung

    Die Verpflichtung zur Straßenreinigung ist in der sogenannten "Streupflichtsatzung" geregelt.

    Kurz erklärtStreupflichtsatzung

    Eine Streupflichtsatzung ist eine kommunale Vorschrift, die Anwohner dazu verpflichtet, Gehwege und andere Flächen zu reinigen, Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Ziel ist es, Verkehrssicherheit und Sauberkeit zu gewährleisten.

    Kernpunkte der Satzung sind:

    • Anlieger müssen Gehwege und bestimmte weitere Flächen reinigen
    • Pflichten gelten innerhalb der geschlossenen Ortslage
    • Im Winter kommen Schnee- und Eisbeseitigung sowie Streupflicht hinzu
    • Miteinander für eine saubere Stadt

      Die Verwaltung bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch Ihr Engagement zur Sauberkeit der Stadt beitragen. Jeder Handgriff hilft, Rheinstetten sicher und lebenswert zu gestalten – nicht nur im Herbst.

      Karin Nees

      Stadt Rheinstetten – Büro Oberbürgermeister

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