Kurzmitteilung: Jubiläen im Blatt: Stadt erklärt die Regeln

Ab 75 und zur goldenen Hochzeit können Alters- und Ehejubiläen im Haller Tagblatt und Teilortsblatt veröffentlicht werden – wenn sie rechtzeitig gemeldet werden.

Die Stadtverwaltung weist auf die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen hin. Grundlage ist eine Regelung, nach der bestimmte persönliche Jubiläen auf Wunsch in den lokalen Publikationen berücksichtigt werden können.

Welche Jubiläen veröffentlicht werden

Nach Angaben der Stadtverwaltung werden Altersjubiläen auf Wunsch ab dem 75. Geburtstag im Haller Tagblatt und im Teilortsblatt veröffentlicht.

Für Altersjubiläen gibt es dabei zwei Möglichkeiten:

  • eine einmalige Veröffentlichung
  • eine sich jährlich wiederholende Veröffentlichung
  • Ehejubiläen werden ab der goldenen Hochzeit veröffentlicht.

    Fristen für die Meldung

    Wer eine Veröffentlichung des Geburtstages oder eines Ehejubiläums wünscht, muss dies bis zum 10. des Vormonats bei der Stadtverwaltung melden.

    Die Mitteilung ist damit an eine feste Frist gebunden. Verspätet eingegangene Meldungen können laut Stadtverwaltung leider nicht berücksichtigt werden.

    Wichtiger Hinweis zur rechtzeitigen Anmeldung

    Für Betroffene und Angehörige bedeutet das: Nur wer die Meldung fristgerecht einreicht, kann mit einer Veröffentlichung rechnen. Die Stadtverwaltung macht damit deutlich, dass nach Ablauf der Frist keine nachträgliche Aufnahme erfolgt.

    Mit der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen schafft die Stadtverwaltung einen klar geregelten Rahmen für persönliche Ehrentage in den örtlichen Medien.

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