Einfache Sprache
Kurzmitteilung: Jubiläen im Blatt: Stadt erklärt die Regeln
Alters- und Ehejubiläen
Die Stadtverwaltung nennt wichtige Ehrentage.
Sie können dann in Zeitungen stehen.
Das gilt nur auf Wunsch.
Welche Jubiläen gibt es?
Es gibt zwei Arten:
- Altersjubiläen
- Ehejubiläen
Ein Altersjubiläum ist ein Geburtstag.
Ein Ehejubiläum ist ein Hochzeitstag.
Altersjubiläen
Altersjubiläen gibt es ab 75 Jahren.
Dann kann Ihr Geburtstag erscheinen.
Das steht im Haller Tagblatt.
Das steht auch im Teilortsblatt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- einmalig veröffentlichen
- jedes Jahr veröffentlichen
Ehejubiläen
Ehejubiläen gibt es ab der goldenen Hochzeit.
Goldene Hochzeit heißt:
Sie sind 50 Jahre verheiratet.
Dann kann die Stadt berichten.
Frist für die Meldung
Sie müssen die Meldung rechtzeitig machen.
Die Frist ist:
bis zum 10. des Vormonats.
Der Vormonat ist der Monat davor.
Wichtig
Zu spät gemeldete Jubiläen zählen nicht.
Die Stadt nimmt sie dann nicht mehr auf.
Bitte melden Sie alles rechtzeitig.
Kurz gesagt
Damit Ihr Jubiläum erscheint:
- Sie müssen es wünschen.
- Sie müssen die Frist einhalten.
- Die Stadt muss die Meldung bekommen.