Neue Steuerbescheide 2026: Was Eigentümer und Hundehalter wissen müssen
Ab Januar verschickt die Stadt Bescheide – wichtige Infos zu Grundsteuer, Hundeabgaben und Meldepflichten

In den kommenden Tagen erhalten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger neue Steuerbescheide für das Jahr 2026. Betroffen sind insbesondere Haus- und Grundstückseigentümer sowie Hundehalter. Die Stadtverwaltung informiert über wichtige Änderungen und Abläufe im Umgang mit den verschiedenen Steuerarten.
Steuerbescheide 2026: Was Eigentümer wissen müssen
Für 2026 verschickt die Stadt die Steuerbescheide an Haus- und Grundstückseigentümer. Ein aktueller Grundsteuerbescheid wird jedoch nur dann erstellt, wenn es im Laufe des Jahres 2025 einen Eigentumswechsel oder eine Änderung beim Steuerbetrag gab. In allen anderen Fällen behalten die im Januar 2025 verschickten Bescheide weiterhin ihre Gültigkeit.
Wichtig für Eigentümer: Die Grundsteuerbescheide gelten mehrfach, meist für mehrere Jahre, und sollten daher sorgfältig aufbewahrt werden.
Informationen für Hundehalter
Hundehalter erhalten ihre Hundesteuerbescheide ab dem 12. Januar 2026. Die bereits ausgegebenen Hundesteuermarken mit der Prägung "2025-2027" bleiben weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.
Wer einen Hund besitzt, ist verpflichtet, diesen offiziell an- oder abzumelden. Unterbleibt dies, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer: Keine neuen Jahresbescheide
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt auch 2026 unverändert bei 420 %. Für das neue Jahr werden keine eigenen Jahresbescheide verschickt – es gelten weiterhin die zuletzt ausgestellten Bescheide. Auch bei der Vergnügungssteuer verzichtet die Stadt auf das Ausstellen von neuen Jahresbescheiden.
Weitere Informationen und Kontakt
Bei Fragen rund um die Steuerbescheide oder bei Unsicherheiten zur Meldepflicht unterstützt die Steuerabteilung im Rathaus gerne telefonisch oder per E-Mail.
Die Stadtverwaltung empfiehlt allen Steuerpflichtigen, die zugestellten Bescheide sorgfältig aufzubewahren und bei Fragen frühzeitig Kontakt mit der Behörde aufzunehmen.
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