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Neue Steuerbescheide 2026: Was Eigentümer und Hundehalter wissen müssen

Neue Steuerbescheide 2026

In den nächsten Tagen bekommen viele Menschen neue Steuerbescheide.

Betroffen sind vor allem:

  • Haus- und Grundstückseigentümer
  • Hundehalter

Die Stadtverwaltung informiert Sie über wichtige Änderungen.

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Steuerbescheide für Eigentümer

Die Stadt schickt Steuerbescheide für 2026 an Eigentümer.

Sie bekommen nur einen neuen Bescheid, wenn:

  • Ihr Haus oder Grundstück 2025 den Besitzer wechselte
  • Oder sich der Steuerbetrag änderte

Wenn nichts geändert wurde, gilt der alte Bescheid von 2025 weiter.

Wichtige Zahlen:

  • Grundsteuer B: 240 %
  • Grundsteuer A: 400 %
  • Bescheide kommen ab dem 9. Januar 2026

Bitte bewahren Sie diese Bescheide gut auf.

Sie gelten oft mehrere Jahre.

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Informationen für Hundehalter

Hundebesitzer bekommen ihre Steuerbescheide ab dem 12. Januar 2026.

Die Hundesteuermarken mit "2025-2027" sind noch gültig.

Sie müssen diese nicht erneuern.

Meldepflicht bedeutet:

Sie müssen Ihrem Amt sagen, wenn Sie einen Hund haben oder nicht mehr haben.

Wenn Sie das nicht machen, gibt es eine Strafe.

Das nennt man Ordnungswidrigkeit.

Sie kostet Geld.

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Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 420 %.

Es gibt keine neuen Jahresbescheide für 2026.

Die alten Bescheide bleiben gültig.

Auch bei der Vergnügungssteuer gibt es keine neuen Bescheide.

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Kontakt bei Fragen

Haben Sie Fragen zu den Steuerbescheiden oder zur Meldepflicht?

Dann rufen Sie die Steuerabteilung im Rathaus an oder schreiben Sie eine E-Mail:

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Die Stadt bittet Sie, die Bescheide sorgfältig zu speichern.

Bei Unklarheiten nehmen Sie bitte früh Kontakt auf.