Kressbronn senkt Weihnachtsmarkt-Standgebühren – Hütten kosten extra

Gemeinderat senkt die Standplatzgebühren für den Weihnachtsmarkt in Kressbronn und beschließt Änderungen an Straßenfest und Stellplatz Tunau.

Von Redaktionsteam Kressbronn am Bodensee3 Min. Lesezeit
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Der Gemeinderat Kressbronn hat am 21. Oktober eine Neufassung der Satzung für den gemeindeeigenen Weihnachtsmarkt beschlossen. Die allgemeine Standplatzgebühr sinkt von 100 auf 50 Euro, für Stände mit Speiseverkauf von 150 auf 100 Euro. Die Nutzung einer gemeindeeigenen Weihnachtsmarkthütte wird künftig separat berechnet und kostet 50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Für die Hüttenbereitstellung fallen damit zusätzlich 9,50 Euro Umsatzsteuer an. Abgesehen davon bleiben die bisherigen Gebühren für die Marktteilnehmenden unverändert.

Eigene Marktstände und Pavillons dürfen künftig nur mit vorheriger Genehmigung der Gemeinde aufgestellt werden. Damit sollen ein einheitliches Erscheinungsbild und die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände gewährleistet werden. Vorgaben zu Mindest- und Höchstpreisen entfallen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen.

Holzhütten können ganzjährig gemietet werden

Der Gemeinderat beschloss außerdem die 5. Änderung der Straßenfestsatzung und eine Anpassung des Gebührenverzeichnisses. Die gemeindeeigenen Holzhütten werden künftig nicht mehr über Satzungsgebühren, sondern über ein privatrechtliches Mietverhältnis bereitgestellt. Sie können künftig auch ganzjährig angemietet werden. Die Nutzung einer Hütte als Festbude kostet 100 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das entspricht einer Erhöhung um 25 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gegenüber dem bisherigen Gebührensatz. Die neuen Hütten bieten mehr Fläche; die übrigen Gebührensätze bleiben unverändert.

Mit den Gebühren werden die organisatorischen Leistungen der Gemeinde bei der Durchführung des Straßenfestes anteilig finanziert. Sie richten sich an die Standbetreiber und berücksichtigen unter anderem die Wirtschaftskraft des jeweiligen Standes. Vereine werden bei der Gebührenfestsetzung begünstigt. Auch bei der Straßenfestsatzung entfällt eine Regelung zu Mindest- und Höchstpreisen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen.

Bebauungsplan für Stellplatz in Tunau beschlossen

Als Satzung beschlossen hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Wohnmobil- und Caravanstellplatz Tunau“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften. Damit sollen der bestehende Wohnmobil- und Caravanstellplatz mit Biergarten baurechtlich gesichert und zusätzliche Stellplätze auf einer angrenzenden Fläche ermöglicht werden. Die Erweiterung ist insbesondere für die Hochsaison vorgesehen. Außerdem soll ein Ganzjahresbetrieb möglich werden. Der Gemeinderat wog die eingegangenen privaten und öffentlichen Stellungnahmen und Anregungen ab und beschloss den Planentwurf in der Fassung vom 30. September 2026.

Dem städtebaulichen Vertrag für das geplante „ServiceWohnen“ der Stiftung Liebenau stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu. Westlich des Altenpflegeheims Haus St. Konrad sind barrierefreie Wohnungen mit Küche, Bad sowie Balkon oder Terrasse vorgesehen. Bei Bedarf sollen die Bewohnerinnen und Bewohner Unterstützung erhalten können, etwa durch Beratung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Freizeitangebote oder ambulante Pflege. Ein technisches Assistenzsystem soll zusätzliche Sicherheit bieten.

Der Vertrag enthält Regelungen zur Nutzung der Wohnungen für altersgerechtes Wohnen, zur Barrierefreiheit und zur Belegung. Zudem erhält die Gemeinde ein Vorschlagsrecht bei der Vergabe, um auch Kressbronner Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu erleichtern.

Agenda 2040 wird weiter beraten

Der Bürgermeister brachte die Kressbronner Agenda 2040 in den Gemeinderat ein. Sie umfasst langfristige Ziele und mögliche Vorhaben in verschiedenen Bereichen, darunter Wohnen, Infrastruktur, Umwelt, Verkehr, Bildung und Soziales. Die Agenda ist kein verbindlicher Projektplan; über konkrete Maßnahmen und deren Finanzierung entscheidet weiterhin der Gemeinderat.

Die weitere Beratung ist im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderates vorgesehen. Im Februar 2027 soll die Agenda bei einer Einwohnerversammlung vorgestellt und mit der Bevölkerung diskutiert werden. Die Beschlussfassung ist für März 2027 geplant. Die Agenda ist auf der Homepage der Gemeinde unter „Kommunale Projekte – Agenda 2040“ einsehbar.

Haushalt 2027 mit positivem Ergebnis geplant

Der Haushaltsentwurf für 2027 wurde eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fraktionen und Gruppierungen verwiesen. Für den Ergebnishaushalt ist ein ordentliches Ergebnis von rund 136.000 Euro vorgesehen. Dieses positive Ergebnis ist laut Mitteilung nur durch einen einmaligen Sondereffekt möglich. Zugleich steigen unter anderem die Aufwendungen für Personal, Umlagen sowie Sach- und Dienstleistungen. Die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass sich die Haushaltslage in den kommenden Jahren weiter verschärfen dürfte. Deshalb sollen Ausgaben und geplante Investitionen sorgfältig geprüft und Prioritäten gesetzt werden.

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