Geislingen beschließt Tempo 30 in Stötten und neue Einbahnstraßen
Bei einer gemeinsamen Verkehrsschau im Juli haben die Stadtverwaltung, Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderats, die Straßenmeisterei, das Straßenbauamt und die Polizei mehrere Änderungen für mehr Verkehrssicherheit beschlossen. Sie betreffen unter anderem Schulwege, eine Kreuzung und Einbahnstraßenregelungen.
Tempo 30 in Stötten zu festgelegten Zeiten
Auf der K 1400 im Bereich Schnittlinger Straße/Albstraße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit montags bis freitags jeweils von 7 bis 17 Uhr auf 30 km/h reduziert. An den Bushaltestellen auf beiden Straßenseiten queren regelmäßig Menschen die Fahrbahn. Zusammen mit der langgezogenen Kurve kann das zu gefährlichen Situationen führen. Die Maßnahme soll auch die Sicherheit von Schulkindern verbessern.
Änderungen an Straßen und Kreuzungen
An der Einmündung der Lessingstraße in die Überkinger Straße ist aus der Einbahnstraße grundsätzlich nur das Rechtsabbiegen erlaubt. Vor der Kreuzung am Sternplatz teilt sich die Fahrbahn in eine Rechts- und Geradeausspur sowie eine Linksabbiegespur. Weil der bisher mögliche Fahrstreifenwechsel über die gestrichelte Linie wegen der unübersichtlichen Situation und unterschiedlicher Ampelschaltungen zu Rückstaus führte, soll dort künftig eine durchgezogene Linie den Wechsel verhindern. Ein zusätzliches Schild weist darauf hin, in Richtung B 10/Kuchen geradeaus weiterzufahren.
Für die schmale Siedlungsstraße wurde eine Einbahnstraßenregelung beschlossen. Dort ist Begegnungsverkehr nur eingeschränkt möglich und besonders im Einmündungsbereich zur Heidenheimer Straße problematisch. Auch das durch das angrenzende Gesundheitszentrum Helfenstein erhöhte Verkehrsaufkommen spielt dabei eine Rolle. Eine Fahrtrichtung für die neue Einbahnstraße nennt die Mitteilung nicht.
Auch die Eybstraße wird dauerhaft zur Einbahnstraße. Sie darf künftig nur noch von der Werkstraße in Richtung Heidenheimer Straße befahren werden.
Auf der K 1449 zwischen Eybach und Treffelhausen soll eine gebündelte Beschilderung Autofahrerinnen und Autofahrer auf den Rad- und Fußverkehr hinweisen. Auf einem Teilstück teilen sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn, da es dort weder einen durchgängigen Gehweg noch einen Radweg gibt.
Die Stadtverwaltung will die vereinbarten Maßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Stellen zeitnah umsetzen.
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