Deponiesuche: Gemeinden sehen Suchgebiet bei Göppingen kritisch

Göppingen, Heiningen und Eschenbach kritisieren die Standortprüfung für eine mögliche Deponie bei Göppingen-St. Gotthardt und fordern eine transparente Abwägung der Folgen.

Von Redaktionsteam Göppingen1 Min. Lesezeit

Der Verband Region Stuttgart (VRS) prüft mögliche Standorte für die Entsorgung mineralischer Abfälle. Im Fokus steht auch das Suchgebiet „Göppingen 2 - G2“, eine rund 40 Hektar große Fläche zwischen Heiningen, Eschenbach und Göppingen-St. Gotthardt/Manzen. Die drei Kommunen äußern sich kritisch zu den bisherigen Überlegungen.

Göppingens Oberbürgermeister Alex Maier sowie die Bürgermeister von Heiningen und Eschenbach, Matthias Kreuzinger und Simone Staib, stellen den Bedarf an Entsorgungskapazitäten grundsätzlich nicht infrage. Bei der Standortwahl müsse jedoch das Gewicht der Auswirkungen auf die Bevölkerung entscheidend sein, erklären sie in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Wohnumfeld, Naherholung und Landschaft betroffen

Nach Darstellung der Kommunen liegt das Suchgebiet in einer offenen, weithin einsehbaren und landschaftlich sensiblen Lage. In der Nähe befinden sich Wohngebiete. Die Fläche werde als Wohnumfeld und Naherholungsraum genutzt; zudem seien landwirtschaftliche Flächen sowie Naturschutzflächen betroffen. Im Gebiet und in seiner unmittelbaren Umgebung liegt auch das Feuchtbiotop „Rohrwasen“.

Die Kommunen fordern, mögliche Folgen eines Deponiebetriebs für die angrenzende Bevölkerung, den Verkehr, mögliche Immissionen und das Landschaftsbild bereits bei der Standortauswahl zu berücksichtigen. Die Belastung solle nicht lediglich auf eine andere Kommune verlagert werden.

Kommunen verlangen transparente Prüfung

Göppingen, Heiningen und Eschenbach erwarten vom VRS eine ergebnisoffene und nachvollziehbare Prüfung aller in Betracht kommenden Standorte. Auch die Auswirkungen auf die Naherholung und die verkehrliche Situation müssten angemessen einbezogen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollten das Verfahren nachvollziehen und Fragen stellen können, bevor wesentliche Weichen gestellt seien, heißt es in der Stellungnahme.

Die drei Kommunen kündigen an, das weitere Verfahren eng zu begleiten und fachliche sowie rechtliche Möglichkeiten zu nutzen, um die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Für die spätere Ausweisung eines oder mehrerer Standorte müsste zunächst der Regionalplan durch den VRS geändert werden.

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