Laub auf Gehwegen: Grundstückseigentümer sind in Göppingen zuständig
Laub auf Gehwegen kann bei Nässe oder Frost zur Rutschgefahr werden. Die Stadt Göppingen erinnert deshalb an die Pflichten der Straßenanlieger nach der geltenden Streupflichtsatzung.
Grundstückseigentümer müssen die Gehwege vor ihrem Grundstück regelmäßig von Laub befreien. Das gilt sowohl für Blätter von eigenen Bäumen als auch für Laub von Straßenbäumen. Die Stadt bittet darum, die Gehwege gründlich zu reinigen, damit sie im Herbst sicher und begehbar bleiben.
Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen liegt laut Stadt im Rahmen der Satzung bei den Straßenanliegern. Zu ihren Pflichten gehören im Winter außerdem das Schneeräumen und das Bestreuen bei Glätte.
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