Künzelsau erinnert an Gehölzrückschnitt entlang von Straßen und Wegen

Hecken, Sträucher und Bäume dürfen seit dem 1. Oktober wieder stärker zurückgeschnitten werden. Das Bürgeramt der Stadtverwaltung Künzelsau erinnert Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daran, Gehölze entlang öffentlicher Straßen und Gehwege rechtzeitig zu pflegen.
Die Arbeiten sollten bis spätestens 1. März 2027 erledigt sein. Dann beginnt laut Mitteilung die Vogelbrutzeit, in der stärkere Rückschnitte nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes grundsätzlich eingeschränkt sind.
Ragen Äste oder Hecken in den öffentlichen Verkehrsraum, können sie die Sicht beeinträchtigen und Verkehrszeichen oder Straßenlaternen verdecken. Das kann Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie den Fahrzeugverkehr verursachen.
Gehwege sollen in voller Breite begehbar bleiben; Verkehrszeichen, Straßenlaternen und Hausnummern müssen gut sichtbar sein. Über Gehwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern freizuhalten, über Straßen mindestens 4,50 Meter. Als Grundlage für die Verkehrssicherung nennt die Stadt außerdem § 28 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg.
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