Tettnanger Wasserwerk: Änderungen bis 15. November melden

Tettnanger Eigentümer sollen Änderungen ihrer Eigentums- oder Kontaktdaten bis 15. November 2026 schriftlich ans Städtische Wasserwerk melden.

Von Redaktionsteam Tettnang1 Min. Lesezeit

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt und vom Städtischen Wasserwerk Tettnang eine Ablesekarte oder einen Abwasserbescheid erhält, soll Änderungen der Eigentums- oder Kontaktdaten bis spätestens 15. November 2026 schriftlich mitteilen.

Das gilt insbesondere bei einem Eigentums-, Adress- oder Namenswechsel. Mit aktualisierten Daten sollen die Ablesekarten für 2026 an die richtige Anschrift gelangen und die Jahresabrechnung ordnungsgemäß erfolgen.

Mitteilungen nimmt das Städtische Wasserwerk Tettnang, Montfortplatz 7, 88069 Tettnang, per Post oder per E-Mail an [email protected] entgegen.

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