Versiegelte Flächen in Tettnang bis 15. November melden

Grundstückseigentümer in Tettnang sollen Änderungen an befestigten Flächen bis 15. November 2026 melden, damit sie bei der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt werden können.

Von Redaktionsteam Tettnang1 Min. Lesezeit

Wer im Postleitzahlengebiet 88069 Flächen neu befestigt oder versiegelte Bereiche wieder begrünt hat, sollte dies dem Wasserwerk der Stadt Tettnang bis spätestens 15. November 2026 mitteilen. Die Angaben können bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühren für 2026 berücksichtigt werden.

Meldepflichtig sind insbesondere Veränderungen, durch die sich die versiegelte Fläche eines Grundstücks ändert. Beispiele sind der Bau einer Garage oder Terrasse, das Asphaltieren eines Vorplatzes sowie das Pflastern von Wegen oder Stellplätzen. Auch Entsiegelungen sind relevant: Werden Pflastersteine entfernt und Flächen begrünt, kann sich die Gebühr verringern. Die Frist gilt für bereits umgesetzte ebenso wie für geplante Maßnahmen.

Für die Meldung können sich Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften per E-Mail an Claudia Serravalle unter [email protected] wenden. Sie erhalten dann einen Berechnungsbogen zur Erfassung der geänderten Flächen. Für eine zügige Bearbeitung sollte möglichst das Kassenzeichen des letzten Gebührenbescheids angegeben werden.

Die Niederschlagswassergebühr richtet sich unter anderem danach, wie viel Regenwasser von befestigten Flächen in die öffentliche Kanalisation gelangt.

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