Ulm bittet Besitzer, Fundgegenstände abzuholen

Ulm: Nicht abgeholte Fundsachen aus dem Zeitraum Februar bis September 2026 können bis 31. Oktober bei den Bürgerdiensten beansprucht werden. Danach ist eine Versteigerung angekündigt.

Von Redaktion Ulm1 Min. Lesezeit

Im Fundamt der Stadt Ulm warten Gegenstände, die zwischen Februar und September 2026 abgegeben und bislang nicht abgeholt wurden. Dazu zählen Rucksäcke, Handtaschen, Bekleidung, Schuhe und Sportschuhe sowie Schmuck, Kopfhörer, Brillen und weitere Gegenstände.

Wer Eigentum an einem Fundstück beansprucht, kann sich bis spätestens 31. Oktober an die Bürgerdienste wenden: Olgastraße 66, Zimmer 006. Die Geltendmachung ist während der üblichen Öffnungszeiten möglich.

Sofern die Finderinnen und Finder auf einen Eigentumserwerb verzichtet haben, sollen die Fundsachen nach Ablauf der Frist am 19. November versteigert werden.

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