Ulm bittet um Rückschnitt von Hecken und Sträuchern
Die Stadt Ulm bittet Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden. Der Herbst sei dafür ein geeigneter Zeitpunkt.
Überhängende Pflanzen können Wege verengen und dazu führen, dass Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator sowie Kinder auf dem Fahrrad auf die Straße ausweichen müssen. Auch Verkehrszeichen, Straßen- und Hausnummernschilder sowie Straßenlaternen sollen frei von Bewuchs und gut sichtbar sein.
Vorgaben für den Rückschnitt
Hecken, Sträucher und überhängende Äste sind bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Gehwegen muss eine lichte Höhe von mindestens drei Metern gewährleistet sein, über Straßen mindestens 4,50 Meter. Schilder müssen aus ausreichender Entfernung erkennbar bleiben; Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden.
Die Stadt weist zugleich auf den Natur- und Artenschutz hin: Vom 1. März bis zum 30. September gelten besondere Schutzvorschriften für Bäume, Hecken und Sträucher. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind in diesem Zeitraum grundsätzlich erlaubt. Dabei ist insbesondere auf brütende Vögel und andere geschützte Tiere Rücksicht zu nehmen.
Für den notwendigen Rückschnitt sind grundsätzlich die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Zuständigkeit kann auch bei Mieterinnen und Mietern, Pächterinnen und Pächtern oder anderen Nutzungsberechtigten liegen, wenn dies entsprechend vereinbart wurde.
Bereits am 14. Oktober berichteten wir über abschnittsweise Rückschnitte am Kurt-Schumacher-Ring und Berliner Ring. Weitere Informationen zu diesen Arbeitenexterner Link, öffnet ein neues Fenster finden sich in unserem früheren Bericht.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.