Sperrfrist für organische Dünger auf Grünland beginnt am 15. November
Im Zollernalbkreis dürfen organische Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt auf Grünland vom 15. November 2026 bis einschließlich 14. Februar 2027 nicht ausgebracht werden. Das Landratsamt hat den Verbotszeitraum per Allgemeinverfügung festgelegt.
Zur Begründung verweist die Behörde auf Witterung und Vegetationsentwicklung. Nach den vergangenen Monaten mit Hitze und Trockenheit sei das Vegetationsende noch nicht erreicht. Die durchschnittlichen Witterungsverhältnisse im Kreis und die aktuellen Temperaturen ließen im November weiteres Pflanzenwachstum und damit eine Aufnahme und Speicherung von Nährstoffen erwarten.
Im Januar und Februar seien dagegen häufig Temperaturen unter null Grad und eine geschlossene Schneedecke zu erwarten. Bei Tauwetter seien die Böden nach Schneeschmelze oder Niederschlägen in der Regel wassergesättigt. Flüssige Wirtschaftsdünger dürften dann nach Paragraf 5, Absatz 1 der Düngeverordnung nicht ausgebracht werden, weil die Böden nicht aufnahmefähig seien. Das Befahren nasser Böden könne außerdem Verdichtungen und Strukturschäden verursachen.
Messwerte zeigten eine gute Qualität der Grundwasserkörper im Kreis hinsichtlich Nitrat und Phosphor. Problem-, Sanierungs-, Nitrat- oder eutrophierte Gebiete seien im Zollernalbkreis nicht ausgewiesen.
Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Website des Zollernalbkreisesexterner Link, öffnet ein neues Fenster abrufbar.
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